Allgemeine Geschäftsbedingungen Complemedis AG
1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand
Alle Lieferungen und Bestellungen unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Mit seiner Bestellung akzeptiert der Besteller automatisch die Geschäftsbedingungen der Complemedis AG, sofern die Complemedis AG die Bestellung angenommen und akzeptiert hat. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Complemedis ist nicht verpflichtet, Bestellungen von Kunden anzunehmen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf sämtlicher Produkte und Dienstleistungen aus dem Sortiment der Complemedis AG. Die Complemedis AG behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
2. Produktsortiment, Preise und Dienstleistungen
Die Complemedis AG behält sich vor, ihr Produktsortiment, die Verkaufspreise, Konditionen sowie den Inhalt und Umfang der von ihr angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Die von der Complemedis AG im Bestellprogramm (Compleware), im Internet, im Katalog, im Webshop oder anderweitig publizierten Produkt- und Verkaufsinformationen, stellen keine verbindliche Offerte betreffend gehandelter Produkte und Preise dar. Die Mehrwertsteuer, die ALT*, allfällige Abgaben und die Versandkosten sind in den von der Complemedis AG angegebenen Preisen nicht enthalten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
*ALT = Arzneimittelliste, genehmigt durch das BSV, mit Tarifen für Apotheker zur Berechnung der Preise für Magistralrezepturen.
3. Bestellungen und Vertragsabschluss
Massgebend sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Konditionen und Preise, soweit nicht anders lautende schriftliche Abmachungen getroffen wurden. Die Bestellung kann per Post, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet (Bestellprogramm Compleware) erfolgen. Die Lieferung erfolgt ohne vorherige schriftliche Bestätigung der Complemedis AG. Als Annahmeerklärung gilt die Lieferung der Complemedis AG.
4. Lieferung, Datenschutz und Konditionen
Die Complemedis AG führt Kundenbestellungen rasch möglichst aus. Die Verfügbarkeit der Ware kann im Einzelfall Lieferverzögerungen verursachen. Die Complemedis AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist für die Mitteilung der vollständigen und korrekten Lieferadresse verantwortlich. Mehraufwand aufgrund einer fehlerhaften Lieferadresse wird dem Kunden belastet. Alle Lieferungen erfolgen gegen Rechnung und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei nicht rechtzeitig erfolgtem Zahlungseingang verrechnet die Complemedis AG bei der zweiten Mahnung CHF 20.-, bei der dritten Mahnung CHF 50.- zuzüglich 5% Verzugszins.
Nach Übergabe der Produkte an die Schweizerische Post oder einen von der Complemedis AG beauftragten Transportdienst oder direkt an den Kunden (Selbstabholer), gehen Nutzen und Gefahr der Waren auf den Besteller/Kunden über. Beanstandungen bezüglich mangelhafter Lieferungen und Auftragsausführung sind unverzüglich, bis fünf Arbeitstage nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mangelhafte Ware wird durch die Complemedis AG geprüft und gegebenenfalls ersetzt.
5. Qualität und Rückgaberecht
Die Complemedis AG beschafft Produkte und Rohstoffe in der bestmöglichen Qualität die auf dem Markt besteht. Alle bei der Complemedis AG erhältlichen Produkte sind in der Schweiz nach strengsten Kriterien auf Reinheit, Sicherheit und Identität geprüft.
Eine Rücknahme innert 14 Tagen ist bei versiegelten Packungen mit unversehrtem Siegel und unversehrter Verpackung möglich. Die Portokosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt Eigentum der Complemedis AG bis zur vollen Wirksamkeit des Kaufvertrags und der vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
7. Gerichtstand
Gerichtsstand für Klagen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Complemedis AG zuständig. Wahlweise kann die Complemedis AG bei Rechtsstreitigkeiten am jeweiligen Sitz der involvierten Parteien klagen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Trimbach im Dezember 2010





