Rabatte bei Verordnungen an Patienten
Gemäss dem schweizerischen Heilmittelgesetz dürfen weder Ärzte noch Therapeuten beim Verschreiben von Medikamenten beim Hersteller einen Rabatt einfordern, welchen sie nicht an die Patienten weitergeben.
Ein anderer Fall ist es, wenn Ärzte und Therapeuten über eine Abgabe- und im Falle der Ausführung von Magistralrezepturen in der eigenen Praxis über eine Herstellungsbewilligung verfügen.
Rabatte für Ärzte und Therapeuten
Details entnehmen Sie bitte unserem Katalog. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Rabatte für Distributionspartner
Distributionspartner (Apotheken, Selbstdispensierende mit Abgabe- oder Herstellungsbewilligung) erhalten für Engros-Bestellungen branchenübliche Rabatte. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Rabatte für Studenten
Zur Unterstützung beim Einstieg in die komplexe Materie der TCM gewähren wir Personen in der Ausbildung zur Chinesischen Heilmitteltherapie auf alle Produkte (Rohdrogen, Granulate und Externa) eine Vergünstigung für den Eigenbedarf. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Zur Anmeldung als StudentIn senden Sie uns bitte die Eigenbedarfserklärung ausgefüllt zurück.





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