Gefährdet Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) geschützte Tiere und Pflanzen?


24.08.2022
Severin Bühlmann

Ja, das tut sie! Aber wir und vor allem Sie können etwas dagegen tun!

Fast alle von uns haben zu Hause im Wohnzimmer eine Pflanze, die unter Artenschutz steht: Es ist die Phalaenopsis. Auch bei mir steht kümmerlich vernachlässigt eine solche, ein Mitbringsel eines Besuches:

Phalaenopsis

Phalaenopsis gehört zu den Orchideen und da diese ganze Familie mit ihren rund 1000 Gattungen und 30’000 Arten geschützt ist, betrifft es auch Ihre Zimmerpflanze. Mit anderen Worten: Jede dieser millionenfach im Gewächshaus produzierten Phalaenopsiden verfügt über ein Zertifikat, das die Konformität mit den weltweit geltenden Vorschriften von CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) www.cites.org bescheinigt. Dieses Zertifikat bekommen Sie beim Kauf nicht mit der Pflanze mitgeliefert, aber der Betrieb, der die Pflanze züchtete, hat es erstellt und bescheinigen lassen müssen und der Gartenfachhändler, der Ihnen die Phalaenopsis verkaufte, hat es auch. Bei jedem Grenzübertritt von einem produzierenden Land zum nächsten Handelspartner und von dort über die nächste Grenze zum übernächsten werden CITES-Protokolle zur Einsicht verlangt, sonst kann nicht verzollt und gehandelt werden.

Natürlich hat im Fall Ihrer Haus-Phalaenopsis nicht jede einzelne Pflanze ein Zertifikat, sondern die ganze Charge hat eines und dort ist vermerkt, wie viele Töpfe, also Pflanzen produziert wurden. Es ist also nicht möglich, bzw. nicht statthaft, eine im Urwald wild gewachsene und somit verboten gepflückte Phalaenopsis unter die Charge der gezüchteten zu mischen. Soweit der Idealfall. Aber da der Mensch bekanntlich alles mit besonderem Reiz macht, was verboten ist und das in manchen Fällen auch enorm lukrativ ist und das Risiko wert scheint, existiert ein Schwarzhandel mit manchen Pflanzen und wohl noch mehr mit geschützten Tieren.

Schuppentier

Complemedis verfügt über eine Betriebsbewilligung und wird von Behörden regelmässig inspiziert. Im Rahmen einer solchen werden dann auch die Chargen von Pflanzen, die unter Artenschutz stehen, auf das Vorhandensein der CITES-Protokolle kontrolliert. Zuwiderhandlungen würden streng bestraft und wir würden im Extremfall die Betriebsschliessung riskieren.

Sie als Anwenderin und Anwender von Pflanzen der TCM können mithelfen, Artenschutz zu betreiben, indem Sie nur verlässliche Lieferanten der Produkte berücksichtigen. Dazu gehören in der Schweiz ansässige Firmen, die im besonders kontrollierten Bereich von TCM-Arzneipflanzen tätig sind. Vermeiden Sie Bestellungen im Internet über nicht nachvollziehbare Kanäle. Produkte der TCM sind hierzulande genau wegen den strikten Behördenkontrollen und bei Complemedis zusätzlich aus ethischen Gründen aufwändig und somit kostenintensiv kontrolliert. Manchmal weichen deshalb aufgrund des Kostendruckes Verschreiber von TCM-Rezepturen auf Produkte aus umliegenden Ländern aus. Das ist zwar aus finanzieller Sicht verständlich, aber aus vielerlei Gründen, unter anderem solchen des Artenschutzes, wenig ratsam. Firmen, die es trotz hochheiliger Ankündigungen auf ihren Websites mit den Qualitätsanforderungen nicht so genau nehmen, sitzen, wen wundert es, in Ländern mit schwachen Kontrollinstanzen oder in Ländern, wo TCM-Pflanzen als Nahrungsmittel gelten. Zu nennen wären da, wen wunderts, Andorra, Luxemburg, Tschechien, Holland, England.

Auch Ginseng ist geschützt. Illegal wildgesammelte Prachtsexemplare gibt es nur noch im Schwarzhandel

Gingseng getrocknet

Complemedis betreibt einen grossen Aufwand, Produkte anbieten zu können, welche den Artenschutz ernst nehmen. Lesen Sie dazu auch den spannenden Bericht zu Adlerholz (Aquilaria).