Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Complemedis AG und ihren Kunden, insbesondere den Bestellerinnen und Bestellern von Gütern und Produkten von Complemedis AG, gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der aktuell gültigen Fassung. Complemedis AG behält sich ausdrücklich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist online einsehbar unter (www.complemedis.ch/agb). Bestellende bestätigen, bei einer Bestellung von den aktuell gültigen AGB in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

2. Bestellungen

Complemedis AG ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen. Sofern Complemedis AG Bestellungen zur Ausführung akzeptiert hat, anerkennen die Bestellenden vorliegende AGB als Bestandteil des zwischen ihnen und Complemedis AG zustande gekommenen Vertrages, insofern nicht anders lautende Abmachungen getroffen worden sind, was stets der Schriftform bedarf.

3. Produktsortiment, Preise und Dienstleistungen

Complemedis AG behält sich vor, das Produktsortiment, die Verkaufspreise sowie weitere vertragliche Konditionen, im Besonderen den Inhalt und Umfang der von ihr angebotenen Dienstleistungen, jederzeit zu ändern. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Konditionen und Preise, soweit nicht anders lautende schriftliche Abmachungen getroffen worden sind. Die Mehrwertsteuer, gegebenenfalls weitere Fiskalabgaben sowie die Versandkosten sind, wo nicht anders angegeben, in den von der Complemedis AG veröffentlichten Preisen nicht enthalten und werden erst anlässlich der Rechnungsstellung ausgewiesen.

4. Bestellungen und Vertragsabschluss

Die von Complemedis AG im Bestellprogramm (Compleware), im Internet, im Katalog, im Webshop oder anderweitig publizierten Produkt- und Verkaufsinformationen mitsamt den dort genannten Preisen stellen keine verbindliche Offerte dar und verstehen sich als freibleibend. Eine Bestellung kann per Post, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet (Bestellprogramm Compleware) erfolgen. Als Annahmeerklärung gilt alternativ eine Auftragsbestätigung durch Complemedis AG oder die Lieferung. Im Moment der Bestellung ist durch die Bestellenden der Bezugsort festzulegen. Über die rechtlich zulässigen Bezugsorte für Heilmittel informieren grundsätzlich die Therapeutinnen/Therapeuten, wobei Bestellende das Recht haben, unter gesetzlich zulässigen Bezugsorten den von ihnen gewünschten frei zu wählen.

5. Lieferung und besondere Modalitäten bei der Lieferung von Heilmitteln

Complemedis AG führt Bestellungen rasch möglichst aus. Die Verfügbarkeit von pflanzlichen und weiteren Rohstoffen kann im Einzelfall Lieferverzögerungen verursachen. Die Lieferung von Heilmitteln zuhanden von Bestellenden erfolgt per Direktversand (Postversand) an die Bestellenden, sofern der Bestellung ein ärztliches Rezept zugrunde liegt oder wenn die Bestellung eine Rezeptur oder ein Heilmittel betrifft, welche der Abgabekategorie E zugeordnet werden können. Die Lieferung von Heilmitteln zuhanden von Bestellenden erfolgt an die Praxis der verschreibenden Ärztin/des verschreibenden Arztes, der verschreibenden Therapeutin/des verschreibenden Therapeuten, insofern diese/dieser gestützt auf Kantonsrecht über die Zulassung verfügt, das durch Complemedis AG hergestellte Heilmittel direkt an die bestellenden Patientinnen und Patienten abgeben zu dürfen. In allen übrigen Fällen erfolgt die Lieferung von Heilmitteln zuhanden von Bestellenden an eine Complemedis-Partnerapotheke, bei welcher die Bestellenden die von ihnen in Auftrag gegebenen Präparate/Bestellungen abzuholen verpflichtet sind. Für die Mitteilung der vollständigen und korrekten Lieferadresse sind die Bestellenden verantwortlich. Mehraufwand, der Complemedis AG aufgrund von fehlerhaft mitgeteilten Lieferadressen entsteht, kann den Bestellenden belastet werden.

6. Abgabe- und Abholverpflichtung

Zwischen Bestellenden und der Abgabestelle (Arzt/Ärztin, Therapeut/Therapeutin, Complemedis-Partnerapotheke, vgl. AGB, Ziffer 5, Lieferung) besteht betreffend das bei Complemedis AG bestellte Produkt/Heilmittel keinerlei Vertrags­verhältnis. Die Abgabestelle ist zur Aushändigung der Complemedis-Lieferung an zur Entgegennahme Befugte (Bestellende oder von diesen zur Abholung Beauftragte) verpflichtet, dies aber ausschliesslich aufgrund des vertraglichen Innenverhältnisses zwischen ihr und Complemedis AG. Bestellende sind zur rechtzeitigen Abholung/Entgegennahme der für sie bei der Abholstelle bereitstehenden Lieferung verpflichtet, dies aber ausschliesslich aufgrund des vertraglichen Verhältnisses mit Complemedis AG.

7. Rechnungsstellung und Bezahlpflicht

Die Rechnungsstellung durch Complemedis AG erfolgt direkt an die Bestellenden. Die Rechnungen liegen in der Regel der Lieferung bei. Rechnungen sind durch die Bestellenden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge (Skonti) irgendwelcher Art direkt an Complemedis AG zahlbar. Bei nicht rechtzeitig erfolgtem Zahlungseingang verrechnet Complemedis AG bei der zweiten Mahnung CHF 20.–.

8. Eigentumsvorbehalt, Nutzen und Gefahr

Die im Auftrag von Bestellenden hergestellten Produkte oder anderweitig gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Abschluss des Vertrags zwischen Bestellenden und Complemedis AG im Eigentum von Complemedis AG. Nach Übergabe der im Auftrag von Bestellenden hergestellten Produkte an die Schweizerische Post oder an einen von Complemedis AG beauftragten Transportdienst oder direkt an den Bestellenden (Selbstabholer), gehen Nutzen und Gefahr der Waren auf den Bestellenden über. Beanstandungen bezüglich mangelhafter Lieferungen und Auftragsausführung sind unverzüglich, spätestens fünf Arbeitstage nach Erhalt der Lieferung, schriftlich gegenüber Complemedis AG geltend zu machen. Mangelhafte Ware wird durch die Complemedis AG geprüft und gegebenenfalls ersetzt.

9. Qualität und Rückgaberecht

Complemedis AG beschafft Produkte und Rohstoffe in der bestmöglichen auf dem Markt vorhandenen Qualität. Alle bei Complemedis AG erhältlichen Produkte sind in der Schweiz nach strengsten Kriterien auf Reinheit, Sicherheit und Identität geprüft. Eine Rücknahmedurch Complemedis AG innert 14 Tagen ist bei versiegelten Packungen mit unversehrtem Siegel und unversehrter Verpackung möglich. Portokosten für Rücksendung gehen zu Lasten der Bestellenden.

10. Datenschutz

Complemedis AG ist verpflichtet, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Bestellenden zugeflossenen, personenbezogenen Daten zu schützen, sie nicht zu missbrauchen und sie insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben (Verschwiegenheitspflicht), sofern die Bestellenden einer Weitergabe, beispielsweise an die Assekuranz, nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Complemedis AG ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Bestellenden zugeflossenen, personenbezogenen Daten zur Erfüllung der ihr aus dem Bestellvorgang obliegenden Verpflichtungen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten sowie sie für die im relevanten medizinischen Umfeld angemessenen und notwendigen Zwecke zu verwenden. Im Umgang mit solchen Daten ist Complemedis AG dabei verpflichtet, die relevanten Vorschriften des nationalen und des europäischen Rechts zu respektieren. Durch den Abschluss einer Kooperations­vereinbarung verpflichten sich die Verantwortlichen der mit Complemedis AG unter Vertrag stehenden Abholstellen zu Gleichem.

11. Streitigkeiten, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Falle von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Bestellenden und Complemedis AG kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Beurteilung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Complemedis AG zuständig. Alternativ dazu hat Complemedis AG das Recht, Klagen auch am Sitz der involvierten Partei hängig zu machen.

Complemedis AG

© Complemedis AG, Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB, Version Februar 2023