TCM- und TEN-Urtinkturen - nur bei Complemedis AG

Urtinkturen von hiesigen Pflanzen sind eine wichtige traditionelle galenische Form mit seit Generationen bekanntem Wirkprofil. Die Auszüge werden aus getrockneten oder frischen Arzneipflanzen hergestellt.

Ihre Versandapotheke für Urtinkturen

Heute bestellt, morgen geliefert. Patienten können eine Kooperations-Abgabestelle in ihrer Nähe wählen und dort ihre magistrale Urtinktur abholen. Wir arbeiten mit über 500 Apotheken und Drogerien in der ganzen Schweiz zusammen.

Breites Sortiment mit exklusiven Kräutern

Sie können 200 Kräuter in Form von konzentrierten Urtinkturen und spagyrischen Essenzen bei uns beziehen, darunter manche, die Sie exklusiv nur bei uns bekommen und die Sie anderswo schon immer vermisst haben. Die Produktepalette finden Sie hier:

Damit können Sie Rezepturen schreiben, die Ihnen von den bekanntesten Opinion Leader und Fachkräften auf diesem Gebiet gelehrt wurden. Die Verschreibung tätigen Fachpersonen unkompliziert in unserem Bestellsystem Compleweb, das auch die Dosierung einfach macht.

Eine Flasche mit einer Urtinktur-Mischung und einer Pipette.

Urtinktur

Der Begriff Urtinktur bezieht sich auf das Standardwerk HAB (=Homöopathisches Arzneibuch), gemäss dem produziert wird. Wir übernehmen aus diesem Grunde diesen Begriff. Es findet dabei noch keine homöopathische Verdünnung statt. Das Resultat aus dem Ansatz ist ein konzentriertes Extrakt.

Nur bei Complemedis: Urtinkturen aus chinesischen Kräutern

Gewisse chinesische Kräuter weisen Eigenschaften auf, die nicht durch westliche Kräuter ersetzt werden können. Einige Fachpersonen für West-TCM mischen deshalb westliche mit chinesischen Kräutern und lehren dazu in ihren Seminaren Rezepturen. Complemedis präsentiert diese chinesischen Kräuter als Tinkturen.

Warum auch spagyrische Essenzen?

Durch das spagyrische Verfahren können wir Ihnen auch andere Extrakte (z. B. aus toxischen Arzneipflanzen wie Aconitum napellus, Atropa belladonna, Pulsatilla vulgaris oder Thuya occidentalis) zur Beimischung in Ihre Urtinkturenmischungen anbieten. Diese Essenzen beziehen wir von einem in der Schweiz anerkannten Hersteller.

Auf dem Bild sieht man die Pflanze Pulsatilla vulgaris, welche bei Complemedis als Urtinktur verfügbar ist.

Pulsatilla vulgaris

Qualität von Produkten bei Complemedis

Bei Complemedis sind alle Ausgangsstoffe auf Identität und Reinheit (Pestizide, Schwermetalle, Aflatoxine, mikrobiologische Kontamination u.a.) geprüft.

Alkohol in Urtinkturen

Der Alkoholgehalt in Urtinkturen schwankt je nach Kraut zwischen 30% und 70%. Complemedis deklariert die Alkoholmenge einer Urtinkturenmischung auf dem Abgabefläschchen.

Wie schreibe ich ein Rezept?

Compleweb www.compleweb.ch steht für die Verschreibung bereit. Fachpersonen finden das entsprechende Werkzeug hier:

Auf diesem Bild sieht man einen Printscreen des Bestellsystems Compleweb, in dem man Urtinkturen bestellen kann.

Nach Eingabe der Patientendaten und der Rezepturbestandteile geben Sie die Dosierung in Anzahl Tropfen bzw. Millilitern ein. Zu jedem Fläschchen erhalten Patientinnen und Patienten eine Pipette, die auch eine Graduierung in Millilitern enthält, womit Sie frei sind, in Anzahl Tropfen oder in Millilitern zu verschreiben.

Was erhalten Patientinnen und Patienten?

Unsere Rezepturen kommen so daher:

So sieht eine fertige Urtinktur-Lieferung aus. Man sieht den Versandkarton samt Inhalt.

Patientinnen und Patienten erhalten eine Tropfflasche mit 50 oder 100 ml Inhalt und nehmen davon durchschnittlich 2–3 × 25–45 Tropfen, was circa 2–3 × 1–1,5 ml entspricht.

Was kostet eine TEN-, bzw. West-TCM-Urtinktur-Rezeptur?

Ein Urtinktur-Rezept von 100 ml mit 4 bis 20 Komponenten kostet ab CHF 35.- und reicht bei einer empfohlenen mittleren Dosierung von 25 Tropfen (= 1ml) für 3 Einnahmen pro Tag für einen Monat, bei 25 Tropfen/3 × täglich 3 Wochen. Die Rechnung ist transparent und listet die Kosten differenziert für Rezeptur, Porto (in der Regel CHF 4.80, Tracking inkl.) und Abgabegebühr (CHF 5.–) auf.

Die Abgabegebühr wird nur bei Sendungen erhoben, die aufgrund behördlicher Restriktion zwingend in einer Apotheke oder Drogerie abgeholt werden müssen, also von Rezepten, welche von nicht-ärztlichen Fachpersonen ausgestellt sind. Bei Notfällen und anderen Unzulänglichkeiten darf auch ein nicht-ärztliches Rezept direkt an Patienten zugestellt werden. Siehe dazu die Optionen in Compleweb.

Enthält eine Rezeptur eine grössere Menge an spagyrischen Essenzen, so wird bei einem Anteil von mehr als 20% ein Zuschlag von CHF 5.– pro 5 ml erhoben, denn spagyrische Essenzen sind mit höheren Herstellkosten verbunden.