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In unserem Abgabemodell bestellen Patienten via ihre Therapeuten die Kräuter-Rezepturen bei Complemedis. Complemedis stellt das Heilmittel im Auftrag der Patienten (nach den Vorgaben der Therapeuten) her und sendet es an die vom Patienten gewünschte Abgabestelle (Apotheke oder Drogerie). Die Verantwortlichkeitsabgrenzungen zwischen den Abgabestellen und Complemedis sind in einer Kooperations-Vereinbarung geregelt.
Die Verschreibungsempfehlung, das mit Dosieranweisung und Zusammensetzungsetikette versehene Arzneimittel sowie die Rechnung mit Einzahlungsschein sind im Paket für den Patienten enthalten. In der Abgabestelle muss der Patient nichts bezahlen, sondern nur sein Paket entgegennehmen. Patienten können je nach Versicherungslage bei ihrer Zusatzversicherung die Rückerstattung geltend machen.
Bei unserem innovativen Abgabemodell handelt es sich nicht um klassische Lohnherstellung. Für die meisten Abgabestellen bemisst sich der Aufwand auf ein Minimum und eröffnet neue Chancen im Cross-Selling und der Beratung. Eine Aushändigung unserer Produkte ist rasch und unkompliziert möglich und sie erspart den Patienten Kosten.
Ja, melden Sie sich bei uns unter 062 836 40 70 oder senden Sie uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required.
Wir verfügen über ein Sortiment von je ca. 200 klassischen Formeln und Einzelmitteln der TCM, die Sie in Ihrer Praxis direkt an Ihre Patienten abgeben dürfen. Senden Sie uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen Sie uns an: 062 836 40 70. Wir beraten Sie gerne.
Ja, wir haben eine beträchtliche Anzahl von Produkten, die als Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel oder Kosmetika gelten. Diese dürfen Sie frei verkaufen. Sie bekommen bei uns einen Einkaufsrabatt. Sie sind frei, dafür zu verlangen, was Sie für richtig halten. Sie brauchen von Ihrem Kanton vermutlich eine Bewilligung zum Verkauf von Lebensmitteln. Senden Sie uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen Sie uns an: 062 836 40 70. Wir beraten Sie gerne.
Ja, wir haben eine beträchtliche Anzahl von Produkten, die als Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel oder Kosmetika gelten. Diese dürfen Sie frei verkaufen. Sie bekommen bei uns einen Einkaufsrabatt. Sie sind frei, dafür zu verlangen, was Sie für richtig halten. Sie brauchen von Ihrem Kanton vermutlich eine Bewilligung zum Verkauf von Lebensmitteln. Senden Sie uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen Sie uns an: 062 836 40 70. Wir beraten Sie gerne.
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