Hier finden Sie als Patient*in Hintergrundwissen zu folgenden Themen.
Complemedis lässt jede Kräutercharge in einem dafür autorisierten Labor in der Schweiz analysieren. Die Prüfungen geschehen nach den Vorschriften des Europäischen Arzneibuches. Zwingend vorgeschrieben ist die Prüfung auf Quecksilber, Blei, Cadmium und in der Schweiz auch für Arsen. Chargen, welche die Grenzwerte übersteigen, dürfen nicht gehandelt werden.
Complemedis lässt jede Kräutercharge in einem dafür autorisierten Labor in der Schweiz analysieren. Es werden bis zu 600 Pestizide pro Charge gemäss den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches und (im Gegensatz zu den meisten Mitkonkurrenten) auch zusätzlich gemäss der Lebensmittelverordnung EG 396/2005 gemessen. Was die Grenzwerte übersteigt, wird entsorgt.
Complemedis lässt jede Kräutercharge in einem dafür autorisierten Labor in der Schweiz analysieren. Die Prüfungen geschehen nach den Vorschriften des Europäischen Arzneibuches. Was die Grenzwerte übersteigt, wird entsorgt.
Complemedis lässt auf die botanische/pharmazeutische Identität prüfen und auf den Gehalt von wichtigen Inhaltsstoffen gemäss den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches oder weiterer Regelwerke. Überdies werden im Bedarfsfall zusätzliche Reinheitsprüfungen (z.B. auf mikrobiologische Kontamination (Colibakterien, Salmonellen, Hefepilze), endokrine Disruptoren, Umweltkontaminanten, Gammabestrahlung, Acrylamid und weitere Schwer-, Halb- und Leichtmetalle) vorgenommen.
Sie können dazu irgendein geeignetes Labor anfragen, z.B. die Firma Phytax in Schlieren. Seien Sie nicht überrascht, wenn eine Prüfung teuer ist. Sie kann schon mal mehr als CHF 1000.- kosten.
Complemedis verfügt über die notwendigen Bewilligungen der Behörden und wird von diesen regelmässig kontrolliert. Pflanzen oder Tiere, die unter den Artenschutz fallen, dürfen nur mit entsprechenden Papieren von CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gehandelt werden www.cites.org. Derart zertifizierte Pflanzen stammen in der Regel aus kontrolliertem Anbau. Einige wenige solcher Pflanzen (z.B. Ginseng) hat Complemedis mit den entsprechenden Zertifikaten im Angebot. Complemedis hat keine Produkte im Sortiment, die von geschützten Tieren stammen. Zuwiderhandlungen gegen Behördenbestimmungen würden streng bestraft und man würde die Betriebsbewilligung verlieren. Ein solches Risiko können und wollen wir uns nicht leisten.
Complemedis führt einige tierische Produkte, zum Beispiel die Schalen von verschiedenen Muscheln. Melden Sie der TCM-Fachperson, die Ihr Rezept ausstellt, dass sie keine tierischen Produkte zu erhalten wünschen. Complemedis hat keine geschützten Tierarten im Vertrieb, insbesondere auch nicht solche, die öfters in der Presse genannt werden (Rhinozeroshorn, Tigerkrallen, Bärengalle, Schwalbennester, Antilopenhorn, Schuppentier). Beim Hirschgeweih wird nur das abgestossene Geweih benützt und nicht das junge, spriessende.
Einen Sonderfall stellt das Produkt Cordyceps dar. In der Natur befällt der Pilz Insekten, im Fall von Cordyceps eine Raupe, bringt sie so um und benützt deren Körper für sich als Nahrungslieferant. Ob Veganer deshalb Cordyceps akzeptieren, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Das ist allerdings für unser Produkt irrelevant, denn Cordyceps haben wir aus einem Bio-Reaktor. Der Pilz wächst in einem Substrat, das ohne Raupen oder tierische Bestandteile hergestellt ist. Dies wegen des Preises des Naturproduktes, das 30'000.- bis 50'000.-/Kilo beträgt.
Die TCM verwendet einige Mineralien und auch Muschelschalen. Diese liegen gemahlen vor. Daher kann es bei der Einnahme zwischen den Zähnen knirschen.
Dabei kann es sich um gemahlene Mineralien oder Muschelschalen handeln. Es gibt aber auch Granulathersteller, deren Granulate eine gröbere Körnung aufweisen. Die Wirkung ist durch diese Inhomogenität nicht beeinträchtigt. Schauen Sie lediglich darauf, dass Sie das Granulat vor dem Gebrauch gut durchmischen.
Granulatrezepturen sollten trocken, kühl und lichtgeschützt aufbewahrt werden. Bei feuchter Witterung und einmal geöffnet, wirken die Granulate hygroskopisch, d.h. sie nehmen die Luftfeuchtigkeit auf und können dann verklumpen. Die Wirkung muss nicht zwingend, kann aber dadurch beeinträchtigt werden. Wie bei allen Lebensmitteln könnte im ungünstigen Fall, d.h. bei unsachgemässer Aufbewahrung Verschimmelung oder eine bakterielle Besiedelung auftreten.
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